Gesetze des Landes Sachsen-Anhalt

  • Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

    • §3 Abs. 5 besagt: Die Hochschulen wirken bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf die tatsächliche Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern hin. In Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung sowie bei der Gestaltung der Arbeitsabläufe in den genannten Bereichen werden unterschiedliche Lebenswirklichkeiten und Interessen von Frauen und Männern berücksichtigt. Darüber hinaus ergreifen die Hochschulen Maßnahmen zur Beseitigung von bestehenden Nachteilen von Wissenschaftlerinnen, sonstigen weiblichen Beschäftigten und Studentinnen und zur Erhöhung des Anteils von Frauen und Männern in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind.
    • §72 beschreibt das Amt und die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten.

    1. Frauen sollen im öffentlichen Dienst in allen Bereichen und auf allen Ebenen entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung vertreten sein.
    2. Anerkennung von Qualifikationen aus familiärer oder sozialer Arbeit
    3. Verbesserte Stellung der Gleichstellungsbeauftragten: Die hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten der obersten Landesbehörden und der Regierungspräsidien sind fachlich weisungsfrei; sie sind bei allen personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen umfassend und rechtzeitig zu informieren und zu beteiligen.
    4. In den Frauenförderplänen sind verbindliche Zielvorgaben bei der Einstellung und Beförderung von Frauen festzuschreiben.
    5. Schutz der weiblichen Beschäftigten beim Personalabbau: Bei Maßnahmen des Personalabbaus darf der Anteil von Frauen nicht größer sein als ihr Anteil innerhalb der entsprechenden Funktion bzw. Vergütungs- oder Besoldungsgruppe.


Gleichstellungsministerin Prof. Dr. Angela Kolb hat dem Kabinett am 11. November 2014 das „Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt“ vorgelegt. Es beinhaltet einen umfassenden Katalog von 200 konkreten Maßnahmen, mit denen die Gleichstellung von Männern und Frauen in Sachsen-Anhalt voran gebracht werden kann. Das Programm benennt Handlungsfelder und Arbeitsschwerpunkte für die gleichstellungspolitische Arbeit in allen Lebensbereichen. Die Maßnahmen zielen auf Frauen und auf Männer, allerdings sind die beiden Geschlechter in einem unterschiedlichen Ausmaß betroffen.

Letzte Änderung: 22.10.2021 - Ansprechpartner: Webmaster