Tagungsreisen/ Forschungsaufenthalte

Die gezielte Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen (weibliche Post Docs und Promovendinnen) zielt darauf, diese für eine wissenschaftliche Karriere zu gewinnen. Das Eingehen von Kooperationen für gemeinsame Forschungszusammenhänge und das Bilden von Netzwerken für den (inter)disziplinären und (inter)nationalen Austausch ist eine wichtige Basiskompetenz in der Wissenschaft. Die Kooperationen und Vernetzungen, welche durch die Ermöglichung der Teilnahme an Tagungsreisen und Forschungsaufenthalten entstehen, nutzen somit der Profilierung der einzelnen Wissenschaftlerin ebenso aber auch dem Forschungs- und Arbeitsbereich.


 

Wer ist antragsberechtigt?

  • Doktorand*innen und Postdoktorand*innen (bis zu 6 Jahre nach Abschluss der Promotion; Kindererziehungszeiten werden mit zusätzlich 2 Jahren pro Kind berücksichtigt)

 

Was wird konkret gefördert?

  • Unterstützung von Tagungsreisen im In- und Ausland (max. 2.000 Euro)
  • Förderung von Forschungsaufenthalten (bis zu max. 2 Monaten, max. 5.000 Euro)
  • Teilnahmegebühren von Online-Tagungen können finanziert werden 

 

Wie kann die Förderung beantragt werden?

(1) Unterstützung von Tagungsreisen im In- und Ausland (max. 2.000 Euro)

Unterstützungsmittel werden in Anlehnung an die Förderung von Tagungsreisen durch den DAAD und für eine Tagungsteilnahme pro Kalenderjahr vergeben. Gefördert werden kann die aktive Teilnahme an Tagungen, Workshops und Kongressen im In- und Ausland. Eine aktive Teilnahme setzt die Präsentation eines Posters oder eines Vortrags bei der Veranstaltung voraus. Es muss ein fachlicher Bezug zwischen den Forschungsthemen der Antragstellerin und der wissenschaftlichen Ausrichtung der Veranstaltung gegeben sein.

Es können Reisekosten (günstigster Reiseweg; bei Flügen economy-class), Tagungsgebühren, ein Zuschuss zu den Kosten des Aufenthaltes (Unterbringung und Verpflegung) laut Pauschale pro nachgewiesenem Kongresstag gemäß Bundesreisekostengesetz gefördert werden. Die maximale Fördersumme beträgt 2.000 Euro pro Antrag und Kalenderjahr. Reisen, die im Zusammenhang mit einer erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit stehen, sind nicht förderfähig.

Antragstellung:

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Abstract des eingereichten Beitrags (Poster, Vortrag) und kurze Beschreibung der Veranstaltung
  • Bestätigung über die Annahme des Beitrags durch den Veranstalter der Tagung
  • Unterstützungsschreiben des betreuuenden Professors/ der betreuuenden Professorin zur Bedeutung der Teilnahme an der Tagungsreise für das wissenschaftliche Weiterkommen sowie eine schriftliche Bestätigung, dass keine Finanzierungsmöglichkeiten durch den Lehrstuhl bestehen (diese kann direkt im Unterstützungsschreiben integriert werden)
  • Abschätzung der zu erwartenden Kosten

Antragsfrist:

  • spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Reisetermin

Abrechnung der Reise:

Bitte beachten Sie, dass die Reise in jedem Fall über die regulären Dienstreiseformulare der OVGU beantragt, genehmigt und abgerechnet werden muss (Formularpool unter Reisekosten). Buchungen dürfen erst nach Vorliegen der schriftlichen Zusage des BGF erfolgen bzw. müssen andernfalls bei negativer Entscheidung selbst getragen werden.

Die Kostenerstattung der Reisekostenabrechnung orientiert sich an den Vorgaben des Bundesreisekostengesetzes und an den für die OVGU geltenden Regelungen. Zudem verlangt die Reisekosten-Richtlinie der OVGU vom 22.02.2018, dass der Reisekostenabrechnung je gebuchter Einzelposition des Reisemittels (Flug, Hotel etc.) drei Vergleichsangebote verschiedener Anbieter beizulegen ist, wenn die Einzelpositionen über 500 Euro liegen. Zudem sollten Sie sich über die A1-Bescheinigung zur Anzeige eines dienstlichen Auslandsaufenthaltes (ebenfalls im Formularpool unter Reisekosten) informieren, welche bei allen Reisen ins Ausland ab Juni 2019 mitzuführen ist.

Die Abwicklung des Reisevorgangs inklusive der Erstellung aller notwendigen Reisekostenunterlagen wird durch den eigenen Fachbereich übernommen und anschließend bei der uniinternen Reisekostenstelle eingereicht. Für Absprachen zur Buchungs-bzw. Kostenstelle stellen Sie bitte den Kontakt zwischen dem Büro für Gleichstellung und Familie und der verantwortlichen Person für Reisekostenabrechnungen in ihrem Fachbereich her. Im Nachgang der Reise erhält der Fachbereich den Gesamtbetrag für die entstandenen Reisekosten per Umbuchungsanordnung. Kopien der Reiseunterlagen verbleiben im Büro für Gleichstellung und Familie. Gern können Sie auch die Möglichkeit prüfen, ob Ihr Fachbereich eine Vorauszahlung tätigen kann.

 

(2) Förderung von Forschungsaufenthalten (bis zu max. 2 Monaten, max. 5.000 Euro)

Über die Unterstützungsmittel können pro Kalenderjahr für bis zu 2 Monate längere Forschungsaufenthalte von Wissenschaftlerinnen der OVGU bei Partnerinstitutionen im In- und Ausland ermöglicht werden.

Es können Reisekosten (günstigster Reiseweg; bei Flügen economy-class), Tagungsgebühren, ein Zuschuss zu den Kosten des Aufenthaltes (Unterbringung und Verpflegung) laut Pauschale pro nachgewiesenem Kongresstag gemäß Bundesreisekostengesetz gefördert werden. Die maximale Fördersumme beträgt 5.000 Euro pro Antrag und Kalenderjahr. Reisen, die im Zusammenhang mit einer erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit stehen, sind nicht förderfähig.

Antragstellung:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Beschreibung des Forschungsvorhabens (max. 1 Seite)
  • Einladungsschreiben der aufnehmenden Einrichtung, aus dem der Zeitraum und der inhaltliche Fokus des Forschungsaufenthalts hervorgeht
  • Unterstützungsschreiben des betreuuenden Professors/ der betreuuenden Professorin zur Bedeutung der Teilnahme an der Tagungsreise für das wissenschaftliche Weiterkommen sowie eine schriftliche Bestätigung, dass keine Finanzierungsmöglichkeiten durch den Lehrstuhl bestehen (diese kann direkt im Unterstützungsschreiben integriert werden)
  • Abschätzung der zu erwartenden Kosten

Antragsfrist:

  • spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Reisetermin

Abrechnung der Reise:

Bitte beachten Sie, dass die Reise in jedem Fall über die regulären Dienstreiseformulare der OVGU beantragt, genehmigt und abgerechnet werden muss (Formularpool unter Reisekosten). Buchungen dürfen erst nach Vorliegen der schriftlichen Zusage des BfG erfolgen bzw. müssen andernfalls bei negativer Entscheidung selbst getragen werden.

Die Kostenerstattung der Reisekostenabrechnung orientiert sich an den Vorgaben des Bundesreisekostengesetzes und an den für die OVGU geltenden Regelungen. Zudem verlangt die Reisekosten-Richtlinie der OVGU vom 22.02.2018, dass der Reisekostenabrechnung je gebuchter Einzelposition des Reisemittels (Flug, Hotel etc.) drei Vergleichsangebote verschiedener Anbieter beizulegen ist, wenn die Einzelpositionen über 500 Euro liegen. Zudem sollten Sie sich über die A1-Bescheinigung zur Anzeige eines dienstlichen Auslandsaufenthaltes (ebenfalls im Formularpool unter Reisekosten) informieren, welche bei allen Reisen ins Ausland ab Juni 2019 mitzuführen ist.

Die Abwicklung des Reisevorgangs inklusive der Erstellung aller notwendigen Reisekostenunterlagen wird durch den eigenen Fachbereich übernommen und anschließend bei der uniinternen Reisekostenstelle eingereicht. Für Absprachen zur Buchungs-bzw. Kostenstelle stellen Sie bitte den Kontakt zwischen dem Büro für Gleichstellung und Familie und der verantwortlichen Person für Reisekostenabrechnungen in ihrem Fachbereich her. Im Nachgang der Reise erhält der Fachbereich den Gesamtbetrag für die entstandenen Reisekosten per Umbuchungsanordnung. Kopien der Reiseunterlagen verbleiben im Büro für Gleichstellung und Familie. Gern können Sie auch die Möglichkeit prüfen, ob Ihr Fachbereich eine Vorauszahlung tätigen kann.

Letzte Änderung: 12.09.2023 - Ansprechpartner: Webmaster