Richtlinien der Europäischen Union

EU-Richtlinien sind verbindliches Recht für die Rechtsbeziehungen zwischen der EU und den Mitgliedsstaaten. Richtlinien sind nicht unmittelbar anwendbar, sondern müssen von den Mitgliedsstaaten in das innerstaatliche Recht umgesetzt werden. Ziel einer EU-Richtlinie ist die Verpflichtung des nationalen Gesetzgebers, innerhalb einer gewissen Umsetzungsfrist ein den Vorgaben der Richtlinie entsprechendes nationales Gesetz zu schaffen bzw. bereits bestehende Gesetze zu ändern. 

  • Ein Ziel der Europäischen Union ist die Gleichstellung von Frauen und Männern. Einen Überblick zu dieser Thematik und die wichtigsten Rechtsvorschriften finden sie auf den Seiten des Europäischen Parlaments.
  • Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlementes und des Rates
    zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen


    Vorrangiges Ziel dieser Richtlinie ist, die Gleichstellung der Geschlechter im Berufsleben zu gewährleisten unter Zusammenfassung der einschlägigen Bestimmungen der bestehenden Richtlinien in einem einzigen Text. Der im Gemeinschaftsrecht verankerte Grundsatz der Gleichstellung von Männern und Frauen gilt für alle Bereiche des sozialen Lebens und folglich auch für den Bereich Arbeit und Beschäftigung.

Letzte Änderung: 22.10.2021 - Ansprechpartner: Webmaster